Medizinproduktesicherheit

Sicherheit verpflichtet
Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, Beauftragte für Medizinproduktesicherheit einzusetzen. Sie sorgen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben rund um die Sicherheit von eingesetzten Medizinprodukten.

Prüfung von medizinischen Geräten im Rahmen der Medizinproduktesicherheit.
Ansprechpartner zur Medizinproduktesicherheit
Beauftragte für Medizinproduktesicherheit (nach Paragraf 6 der Medizinprodukte-​Betreiberverordnung) sind Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen.

Sie koordinieren interne Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde-​ und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber. Sie koordinieren die Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach Paragraf 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.

Unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit erreichen Sie unter:
medizinproduktesicherheit@oralchirurgie-wilmersdorf.berlin